Gutachterausschuss
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind auf die Dauer von jeweils 5 Jahren von der Bezirksregierung bestellt.
Der Gutachterausschuss
- erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- erstattet Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile
- erstattet Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- führt als Basis seiner Tätigkeit eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus
- ermittelt jährlich Richtwerte, veröffentlicht sie in einer Boden-/ Immobilienrichtwertkarte und erteilt entsprechende Auskünfte an jedermann
- ermittelt auf der Grundlage der ausgewerteten Kaufpreise die für Wertermittlungen erforderlichen Daten (Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze u.a.)
- veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht
- veröffentlicht seine Daten im Internet (BORIS.NRW)