Kaufpreissammlung (Auskunft)
Die Kaufpreissammlung wird von den zuständigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt. Sie erfasst alle notariell beurkundeten Immobilien- und Grundstückskaufverträge einer Region und bildet die verlässliche Grundlage für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Für das Stadtgebiet Düsseldorf ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf zuständig. Anträge auf eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung können dort postalisch oder per Mail (gutachterausschuss.at.duesseldorf.de) gestellt werden.
Aufgrund des Datenschutzrechts wird streng zwischen anonymisierten und nicht anonymisierten Auskünften unterschieden.
- Eine anonymisierte Auskunft ist grundsätzlich für jedermann. Ein Nachweis für ein berechtigtes Interesse oder eine Begründung wofür die Daten benötigt werden, ist nicht notwendig.
- Eine nicht anonymisierte Auskunft erhalten nach § 34 GrundWertVO NRW:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Zertifizierte Sachverständige
- Gerichtlich bestellte Gutachterinnen und Gutachter
- Personen, die nachweisen, dass die Daten für einen konkreten Wertermittlungsfall nach § 194 BauGB (Verkehrswert) oder nach dem Bewertungsgesetz (BewG) zwingend erforderlich sind.
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Wesfalen (VermWertKostO NRW):
- Anonymisiert: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. (Mindestes 108,- €)
- Nicht anonymisiert: Grundpauschale für bis zu 50 Vergleichsfälle zzgl. eines Festbetrags für jeden weiteren Fall. (Mindestens 140,- €)
Individuelle oder aggregierte Auszählungen/ Auswertungen aus der Kaufpreissammlung sind möglich und werden nach Zeitaufwand verrechnet.
