Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert gemäß § 196 BauGB ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Dieser Richtwert vermittelt ein zutreffendes Bild der Wertigkeit für Grundstücke, die in ihren wertbestimmenden Eigenschaften mit dem Richtwertgrundstück hinreichend genau übereinstimmen.
Abweichungen in Lage, Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung und des Erschließungszustandes sind durch Zu- und Abschläge an dem Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
| Erklärung | ||
| 1300 | = | Wert in EUR / m² Grundstücksfläche |
| 1,5 | = | gebietstypische GFZ (Geschossflächenzahl) |
| W-III-IV-40 | = | Wohngebiet mit IV-geschossiger Bebauung und 40 m Grundstückstiefe |
Bodenrichtwerte werden jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und unter BORIS.NRW veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte können dort kostenfrei abgerufen werden.
Bis zum Jahrgang 2025 wurden die Bodenrichtwerte zusätzlich in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht. Zum Stichtag 01.01.2026 wurde die Produktion der Bodenrichtwertkarte eingestellt. Karten zurückliegender Stichtage können kostenpflichtig mittels dieses Bestellformulars bestellt werden.
