Logo: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Immobilienrichtwerte

Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für die Lage typisches „Normobjekt“. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt jährlich Immobilienrichtwerte für unbebautes Bauland, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen.

Maßeinheit ist immer der Kaufpreis pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche des geplanten oder vorhandenen Gebäudes, bzw. der Eigentumswohnung.

Abweichungen vom Normobjekt hinsichtlich Geschossflächenzahl, Gebäudeart bzw. Grundstücksnutzung, Baujahr und Wohnungsgröße können gemäß den im Grundstücksmarktbericht und den örtlichen Fachinformationen veröffentlichen Umrechnungstabellen erfolgen. Darüber hinaus sind sachverständig Zu- und Abschläge an den Immobilienrichtwert, z.B. wegen Lage, Ausstattung usw., vorzunehmen.

Die Immobilienrichtwerte für bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen werden gemeinsam mit den örtlichen Fachinformationen unter BORIS.NRW veröffentlicht und können dort kostenfrei abgerufen werden.

Die Immobilienrichtwerte für unbebaute Grundstücke werden seit dem Jahrgang 2026 als Liste im Grundstückmarktbericht veröffentlicht.

Bis zum Jahrgang 2025 wurden die Immobilienrichtwerte zusätzlich in der Immobilienrichtwertkarte veröffentlicht. Zum Stichtag 01.01.2026 wurde die Produktion der Immobilienrichtwertkarte eingestellt. Karten zurückliegender Stichtage können kostenpflichtig mittels dieses Bestellformulars bestellt werden.

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