Immobilienrichtwertkarte
Inhalt dieser Karte, die jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen wird, sind Richtwerte für unbebautes Bauland, bebaute Grundstücke sowie für Eigentumswohnungen. Maßeinheit ist immer Kaufpreis pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche des geplanten oder vorhandenen Gebäudes, bzw. der Eigentumswohnung.
Auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte 1:25.000 wurden für ca. 180 Gebiete ca. 400 Immobilienrichtwerte ermittelt.

Unbebaut (W-1,5/1050)
W | = | Wohngebiet |
1,5 | = | Geschossflächenzahl (GFZ) |
1050 | = | Wert in EUR/m² Wohn-/Nutzfläche |
Bebaut (R-1935/4200)
R | = | Reihenhaus |
1935 | = | Baujahr |
4200 | = | Wert in EUR/m² Wohn-/Nutzfläche |
Wohnungseigentum (1970/3300)
1970 | = | Baujahr |
3300 | = | Wert in EUR/m² Wohn-/Nutzfläche |
Abweichungen in Geschossflächenzahl, Gebäudeart bzw. Grundstücksnutzung, Baujahr und Wohnungsgröße können gemäß den Umrechnungstabellen der Erläuterungen erfolgen. Darüber hinaus sind sachverständig Zu- und Abschläge an den Immobilienrichtwert, z.B. wegen Lage, Ausstattung usw., vorzunehmen.
Diese Karte ist kostenpflichtig im Geoshop des Vermessungs- und Katasteramtes erhältlich. Benötigen Sie die Karte für zurückliegende Stichtage, so benutzen Sie bitte dieses Bestellformular.
Kostenfrei erhalten Sie Immobilienrichtwerte im Internet (BORIS.NRW),
mit folgender Einschränkung:
Es fehlen Immobilienrichtwerte für unbebaute Grundstücke, sowie bebaute Grundstücke für Reihenstadthäuser. Diese Werte sind auf der Immobilienrichtwertkarte vorhanden. Die Karte kann bei Bedarf kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle bestellt werden.